Häufige Fragen
Fragen, Kommentare oder Anmerkungen?
Kontakt aufnehmen geht ganz einfach.
- Muss ich als Stellensuchende Alfacare-22 eine Gebühr oder Provision für die Beratung und Betreuung bezahlen?
Nein, unsere Dienstleistungen sind für alle Stellensuchende kostenlos. Alfacare-22 erwartet nur von der neue Arbeitgeber die Entschädigung.
- Wie viel verdiene ich in der Schweiz?
Alfacare-22 GmbH ist keine Verleihung Firma. Der Verdienst wird individuell zwischen dem Stellensuchende und dem neuen Arbeitgeber abgeschlossen.
Alfacare-22 beratet die Stellensuchende nach den aktuellen Markverhältnissen und jeweiligen Kanton.
- Darf ich in der Schweiz arbeiten?
"Keine Arbeit ohne Bewilligung"
In der Schweiz wird nur mit einer Bewilligung gearbeitet. Die genauen Regelungen hängen davon ab, ob Sie aus einem EU/EFTA-Staat stammen oder aus einem anderen Land.
Dank der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und des duales System bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte können Sie in die Schweiz einreisen, wohnen und arbeiten.
Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass von Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Für Kroatinnen und Kroaten gelten auch im Jahr 2024 vorübergehend neue Regeln.
- Welche Bedingungen gelte für Bürgerinnen und Bürger eines EU/EFTA-Staats?
Um in der Schweiz zu arbeiten, benötigen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag. Ebenso müssen Sie bei der zukünftigen Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz (vor Stellenantritt) bei der Wohngemeinde melden und eine schriftliche Einstellungserklärung Ihres Arbeitgebers vorlegen.
Eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten erfordert keine Bewilligung, muss aber gemeldet werden.
- Ich bin nicht EU/EFTA Burger/innen, darf ich in der Schweiz arbeiten?
Staatsangehörige von Staaten ausserhalb von EU/EFTA können in der Schweiz nur arbeiten, wenn sie besonders qualifiziert sind. Darunter fallen etwa Kaderleute, Fachkräfte, Personen mit einem Lehrdiplom für höhere Schulen mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Eine Arbeitsbewilligung ist auch für eine Erwerbstätigkeit von kurzer Dauer nötig, und die Anzahl Bewilligungen, ist beschränkt. Eine Bewilligung kann auch für die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden.
- Welche Voraussetzungen müssen noch erfühlt?
Ihr künftiger Arbeitgeber muss aufzeigen, dass es im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz ist, wenn er Sie anstellt, und dass er auf dem Arbeitsmarkt der Schweiz und der EU/EFTA kein geeignetes Personal finden konnte.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber Sie zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigen wie Schweizer Staatsangehörige.
- Ich möchte eine Praxis in der Schweiz eröffnen, welche Voraussetzungen für Ärzte gibt es?
Wenn Sie eine eigene Arztpraxis in der Schweiz eröffnen möchten, in der Sie selbstständig und in fachlicher Verantwortung arbeiten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Die Genehmigung erhalten Sie vom Kantonsarztamt. Seit 2021 müssen Sie dafür mindestens drei Jahre lang eine Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte ausgeübt haben.
Um eine Facharztpraxis zu gründen, brauchen Sie zudem einen anerkannten Facharzttitel im jeweiligen Fachgebiet.
Ärzt:innen aus dem Ausland müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Mehr dazu unter der Rubrik "Themen"
In einem kostenlosen, telefonischen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über alle weitere Fragen.
Alfacare-22 GmbH
Grauholzstrasse 19, 3063 Ittigen, CH
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Tel: 0041 76308 1413
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